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Versagung des Vorsteuerabzugs für gemischt genutzte Gebäude gemeinschaftsrechtswidrig
Keine Anwendung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG auf gemischt genutzte Wirtschaftgüter
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In seinem Urteil vom in der Rs.
Charles & Charles-Tijmensstellt
der EuGH fest, dass Art. 6 Abs. 2 und Art. 17 Abs. 2 und 6 der 6. MwSt-Richtlinie einer
Regelung entgegen stehen, die es ausschließt, dass ein Steuerpflichtiger ein
Investitionsgut, das zum Teil für Zwecke des Unternehmens und zum Teil für andere Zwecke
verwendet wird, insgesamt seinem Unternehmen zuordnet und gegebenenfalls die beim Erwerb
dieses Gegenstandes geschuldete Mehrwertsteuer vollständig und sofort abzieht. Die
Auswirkungen dieses Urteils auf die österreichische Rechtslage dürften aufgrund der vom
EuGH in diesem Zusammenhang vorgebrachten Argumente erheblich
sein. 1. Sachverhalt und Vorlagefragen |
Herr Charles und Frau Charles-Tijmens erwarben im März 1997 gemeinsam einen in den Niederlanden gelegenen Ferienbungalow.
Dieser war für die Vermietung wie auch für die private Verwendung bestimmt und wurde in dem für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeitraum während 87,5 % der Nutzungszeit vermietet und während 12,5 % dieser Zeit für den privaten Bedarf verwendet. Unstreitig war, da...