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Versagung des Vorsteuerabzugs für gemischt genutzte Gebäude gemeinschaftsrechtswidrig
Keine Anwendung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG auf gemischt genutzte Wirtschaftgüter
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In seinem Urteil vom in der Rs.
Charles & Charles-Tijmensstellt der EuGH fest, dass Art.
6 Abs. 2 und Art. 17 Abs. 2 und 6 der 6. MwSt-Richtlinie einer Regelung entgegen
stehen, die es ausschließt, dass ein Steuerpflichtiger ein Investitionsgut, das zum
Teil für Zwecke des Unternehmens und zum Teil für andere Zwecke verwendet wird,
insgesamt seinem Unternehmen zuordnet und gegebenenfalls die beim Erwerb dieses
Gegenstandes geschuldete Mehrwertsteuer vollständig und sofort abzieht. Die
Auswirkungen dieses Urteils auf die österreichische Rechtslage dürften aufgrund der
vom EuGH in diesem Zusammenhang vorgebrachten Argumente erheblich
sein. 1. Sachverhalt und Vorlagefragen |
Herr Charles und Frau Charles-Tijmens erwarben im März 1997 gemeinsam einen in den Niederlanden gelegenen Ferienbungalow.
Dieser war für die Vermietung wie auch für die private Verwendung bestimmt und wurde in dem für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeitraum während 87,5 % der Nutzungszeit vermietet und während 12,5 % dieser Zeit für den privaten Be...