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BMF-Erlass betreffend elektronische Rechnung
Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung
Die Umsatzsteuerrichtlinien wurden im Hinblick auf die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung angepasst. Die elektronische Rechnungslegung kann gemäß VO BGBl. II Nr. 583/2003 auf zwei Arten erfolgen:
• Mit elektronischer Signatur gemäß Z 1 der VO BGBl. II Nr. 583/2003 und
• im EDI-Verfahren gemäß Z 2 der VO BGBl. II Nr. 583/2003.
Die elektronische Signatur gemäß der VO wird in den UStR in Übereinstimmung mit der 6. MwSt-RL als "fortgeschrittene Signatur" bezeichnet. Folgende Punkte werden u. a. in den UStR behandelt:
• Zustimmung des Empfängers: Sie kann formlos und auch nachträglich erfolgen.
• Verfahrensdokumentation: Die Mindeststandards ergeben sich bereits aus dem Fachgutachten "Die Ordnungsmäßigkeit von EDV-Buchführungen" des Fachsenats für Datenverarbeitung des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
• Elektronische Signatur:
- Hinweis auf die Website der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen hinsichtlich der von österreichischen Zertifizierungsdiensteanbietern angebotenen Dienste.
- Zertifikat kann nur auf natürliche Personen ausgestellt werden. Es können natürliche Personen im Unternehmen bevol...