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Das Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005
Die Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage
Die in SWK Heft 19/2005 abgedruckte Regierungsvorlage des damals noch mit "Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz" bezeichneten Gesetzes erfuhr einige Korrekturen durch einen Abänderungsantrag im Finanzausschuss und durch einen Abänderungsantrag im Plenum. Sonst wurde das Gesetz am vom Nationalrat beschlossen. Am 21. 7. soll der Gesetzesentwurf dem Bundesrat vorgelegt werden. Im Folgenden soll kurz auf die wesentlichen Änderungen eingegangen werden.
1. Änderung des Titels
Zunächst wurde der Titel des Gesetzes in Wachstums- und Beschäftigungsgesetz geändert, wobei man dabei sicherlich nicht an die wachsende Zahl der Einkommensteuernovellen (siehe die letzten Novellen BGBl. I Nr. 33, 34 und 35/2005) und an die Fülle der Leute gedacht hat, die mit der Nachvollziehung der dauernden Änderungen beschäftigt sind.
2. Mitarbeiterbeteiligung bei Sparkassen etc. (§ 3 Abs. 1 Z 15 EStG)
Weiters wurde eine Änderung im § 3 Abs. 1 Z 15 vorgenommen. Bisher war eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmen oder Konzernunternehmen des Arbeitgebers begünstigt. Neben dem Konzernverbund soll durch die Änderung nunmehr auch die Beteiligung im sektoralen Verbund der Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken steuerlich begü...