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SWK 22, 1. August 2005, Seite 16

Kein Arbeitszimmer bei Mitgliedern der Geschäftsleitung

Kein Arbeitszimmer bei Mitgliedern der Geschäftsleitung (§ 16 EStG)

Ist ein nicht selbstständig tätiger StPfl. Mitglied der Geschäftsleitung eines Unternehmens, so besteht die widerlegbare Vermutung, dass ihm sein Arbeitsplatz im Betrieb seines Arbeitgebers ständig zur Verfügung steht (BFH , XI R13/04, in BB 2005, 1259).

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