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Das öffentliche Angebot i. S. d. § 97 EStG nach dem Wartungserlass
Gleichstellung in- und ausländischer Forderungswertpapiere
§ 97 EStG verlangt für die Endbesteuerung von Forderungswertpapieren i. S. d. § 93 Abs. 2 Z 1 bis 3 EStG und § 93 Abs. 3 Z 6 EStG sowie diesen entsprechenden Genussrechten ein Angebot an einen unbestimmten Personenkreis in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Das Erfordernis für das öffentliche Angebot in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht findet sich auch in § 13 KStG für den Sondersteuersatz i. H. v. 12,5 % für Privatstiftungen. Das Erfordernis des öffentlichen Angebots wurde mit dem StruktAnpG 1996, BGBl. Nr. 201/1996, und dem AbgÄG 1996, BGBl. Nr. 797/1996, eingeführt, um gewissen Steueroptimierungsstrukturen Einhalt zu gebieten. Umfassend geregelt wurde das "öffentliche Angebot" in den Rz. 7807 ff. EStR 2000. Durch den Wartungserlass vom (im Folgenden "Wartungserlass") haben diese Regelungen eine umfangreiche Änderung erfahren.
1. Das öffentliche Angebot vor dem Wartungserlass
Nach dem Gesetzeswortlaut hat das öffentliche Angebot zwei Komponenten: Das öffentliche Angebot in rechtlicher und in tatsächlicher Hinsicht. Eine Erfüllung der Voraussetzung S. S 661im Inland ist nicht notwendig, ein öffentliches Angebot im Ausland wäre nach dem Gesetzeswortlaut grundsätzlich ausreichend.
Genauer definiert wurde das öffentliche Angebot in den Rz. 7808 ff. EStR 2000. Die ...