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Journalistische Tätigkeit
• Die journalistische Tätigkeit besteht in der Mitwirkung (gegebenenfalls auch redaktionell) bei der Berichterstattung bzw. der Kommentierung von aktuellem Geschehen in Medien. - (§ 1 VO BGBl. Nr. 32/1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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