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SWK 10, 1. April 2004, Seite 7

Arbeitszimmer eines Architekten

Arbeitszimmer eines Architekten (§ 4 Abs. 4 EStG)

Ist ein Architekt neben der Planung auch mit der Bauüberwachung der Bauwerke beauftragt, kann diese Gesamttätigkeit keinem konkreten Tätigkeitsschwerpunkt zugerechnet werden. Damit bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit (BFH , IV R 9/03 in BB 2004, 308).

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