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SWK 10, 1. April 2004, Seite K 8

Honorarzahlung an Alleingesellschafter

Honorarzahlung an Alleingesellschafter (§ 8 KStG)

Ob eine Kapitalgesellschaft eine sich bietende Geschäftschance mit eigenen personellen und sachlichen Mitteln nutzt oder aber ihren Gesellschafter als Subunternehmer beauftragt, unterliegt ihrer freien unternehmerischen Entscheidung. Auch bei Einschaltung des Gesellschafters als Subunternehmer hat die Kapitalgesellschaft diesem jene Vergütung zu bezahlen, die für die erbrachte Leistung marktüblich ist. Sie kann die Vergütung nicht pauschal an ihrem zu erwartenden Gewinn orientieren und gegebenenfalls entsprechend kürzen. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer wird aber nur eine Vergütung akzeptieren, die der Gesellschaft eine Gewinnmöglichkeit aus dem betreffenden Geschäftsvorfall belässt. Verrechnet der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Leistungen nach sonst üblichen Tagessätzen, so ist diese Art der Honorierung auch steuerlich zu akzeptieren und stellt damit keine verdeckte Gewinnausschüttung dar (BFH , I R 100/02 in BB 2004, 26).

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