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Abgrenzung Privatklinik und ärztliche Tätigkeit
Abgrenzung Privatklinik und ärztliche Tätigkeit (§ 22 EStG)
Ein Arzt, der eine Privatklinik betreibt, erzielt jedenfalls dann gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Klinik und freiberufliche Einkünfte aus den von ihm erbrachten stationären ärztlichen Leistungen, wenn die Leistungen der Klinik einerseits und die ärztlichen Leistungen andererseits gesondert abgerechnet werden (BFH , IV R 48/01 in BB 2004, 304).
Anmerkung: Für Österreich kann dem Arzt ja infolge des Wegfalls der Gewerbesteuer nichts Besseres passieren, als dass seine Leistungen zum Gewerbebetrieb werden. Dann kann er den nicht entnommenen Gewinn mit nur 25 % besteuern.