Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 2004, Seite 380

Auslagerung von Abfertigungsverpflichtungen

Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass die Rz. 3369a der EStR 2000 auf jene Abfertigungsverpflichtungen bezogen ist, für die eine Abfertigungsrückstellung nach § 14 EStG 1988 gebildet werden kann. Auf Grund der Änderung des § 14 EStG 1988 durch das Budgetbegleitgesetz 2003 kann ab der Veranlagung 2004 auch für einzelvertragliche Abfertigungsverpflichtungen eine Abfertigungsrückstellung nach § 14 EStG 1988 gebildet werden, wenn die (einzelvertragliche) Abfertigungszusage einer gesetzlichen oder kollektivvertraglichen vergleichbar ist. Im Hinblick auf diese gesetzliche Änderung können ab der Veranlagung 2004 auch derartige vom Anwendungsbereich des § 14 EStG 1988 erfasste Abfertigungsverpflichtungen nach Maßgabe der Rz. 3369a EStR 2000 ausgelagert werden. Die EStR 2000 werden diesbezüglich geändert werden. (

Daten werden geladen...