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Auslagerung von Abfertigungsverpflichtungen
Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass die Rz. 3369a der EStR 2000 auf jene Abfertigungsverpflichtungen bezogen ist, für die eine Abfertigungsrückstellung nach § 14 EStG 1988 gebildet werden kann. Auf Grund der Änderung des § 14 EStG 1988 durch das Budgetbegleitgesetz 2003 kann ab der Veranlagung 2004 auch für einzelvertragliche Abfertigungsverpflichtungen eine Abfertigungsrückstellung nach § 14 EStG 1988 gebildet werden, wenn die (einzelvertragliche) Abfertigungszusage einer gesetzlichen oder kollektivvertraglichen vergleichbar ist. Im Hinblick auf diese gesetzliche Änderung können ab der Veranlagung 2004 auch derartige vom Anwendungsbereich des § 14 EStG 1988 erfasste Abfertigungsverpflichtungen nach Maßgabe der Rz. 3369a EStR 2000 ausgelagert werden. Die EStR 2000 werden diesbezüglich geändert werden. (