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Umsatzsteuerfreiheit für Kreditvermittlung
Umsatzsteuerfreiheit für Kreditvermittlung (§ 6 Abs. 1 Z 8 UStG)
Steuerfreie Kreditvermittlung liegt nur dann vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrages (also Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird; der Leistung muss also ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Kreditgeber oder Kreditnehmer zugrunde liegen. Für das Vorliegen einer Vermittlungsleistung reicht nicht aus, dass der leistende Unternehmer im Auftrag eines Dritten das Erforderliche tut, damit zwei Parteien einen Kreditvertrag schließen (BFH , V R 5/03 in BB 2003, 2608).