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Auslandsleasing führt zu keiner Hinzurechnung
Auslandsleasing führt zu keiner Hinzurechnung (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. d UStG)
Die Beschwerdeführerin hat von einer deutschen Leasinggesellschaft einen PKW angemietet und in Österreich im Rahmen ihres Unternehmens genutzt. Auf Grund der Entscheidungen des EuGH ist die Norm des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d UStG durch die unmittelbar anwendbare und unmittelbar wirksame Bestimmung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG verdrängt. Damit kann der Umsatzsteuervorteil nicht rückgängig gemacht werden ().