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SWK 10, 1. April 2004, Seite 80

Verkauf von Amnestiezertifikaten nicht mehr möglich?

Anonyme Einzahlung soll ausgeschlossen sein?

Am wurde die Regierungsvorlage mit dem Steuerreformgesetz beschlossen. Fixer Bestandteil dieser Reform ist auch eine sehr großzügige Steueramnestie, über deren verfassungsmäßige Verankerung noch heftig diskutiert wird, da die Regierung nicht über eine 2/3-Mehrheit verfügt und damit nicht - wie die Regierungen vorher - verfassungswidrige Bestimmungen ganz einfach als Verfassungsbestimmung beschließen kann. Mit der Regierungsvorlage wurde die völlig anonyme Einzahlung von 40 % der hinterzogenen Steuersumme nicht verwirklicht. Am Erlagschein ist der Name, die Versicherungsnummer oder die Steuernummer anzugeben. Die Banken dürfen über anonyme Einzahlungen auch keine Bestätigungen mehr ausstellen.

Wäre die Möglichkeit der anonymen Einzahlung geblieben, dann wäre für die Berufsgruppe der Berater, Vertreter etc. ganz leicht eine ganz neue Geschäftsquelle entstanden, nämlich der Handel mit „Amnestiezertifikaten". Der Berater, der als „Beichtvater" vermuten kann, in welchem Umfang seine Schützlinge bei der nächsten Außenprüfung mit Nachzahlungen und entsprechenden strafrechtlichen Maßnahmen rechnen müssen, hätte viele kleine Beträge anonym nach dem Steueramnestiegesetz einzahlen können. Wen...

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