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Verfahren: Ermittlungspflicht
• Widersprüche im Verfahren hat die Behörde in Befolgung der ihr durch § 115 Abs. 1 BAO auferlegten Ermittlungspflicht aufzuklären. - (§ 115 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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