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SWK 25, 1. September 2004, Seite 55

Verfahren: Ermittlungspflicht

Widersprüche im Verfahren hat die Behörde in Befolgung der ihr durch § 115 Abs. 1 BAO auferlegten Ermittlungspflicht aufzuklären. - (§ 115 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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