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VfGH: Betriebsanlagen
• Gewerbeordnung: Aufhebung des § 359b Abs. 1 Z 2 GewO 1994 samt dem einleitenden Wort „oder" sowie des § 359b Abs. 2 leg. cit. wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz als verfassungswidrig, weil sie ohne sachlichen Grund Betriebsanlagen in einem vereinfachten Verfahren als genehmigt feststellen lassen, ohne dass die im sonstigen „normalen" Betriebsanlagengenehmigungsverfahren vorgesehene Prüfung einzelfallbezogener Gesundheitsgefährdungen oder unzumutbarer Immissionen dabei vorgesehen ist.
(, V 86/03)