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Geschäftsführer: Haftung
• Führt das Finanzamt die beantragte Überrechnung eines Guthabens nicht pflichtgemäß durch, kann es den Geschäftsführer in der Folge nicht zur Haftung heranziehen. - (§ 9 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0205, 0206)