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SWK 25, 1. September 2004, Seite R 54

Geschäftsführer: Haftung

Führt das Finanzamt die beantragte Überrechnung eines Guthabens nicht pflichtgemäß durch, kann es den Geschäftsführer in der Folge nicht zur Haftung heranziehen. - (§ 9 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0205, 0206)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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