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SWK 25, 1. September 2004, Seite 775

Die Investitionszuwachsprämie nach dem StReformG 2005 - Eine erfolgreiche legistische Reparatur?

Die verschiedenen Möglichkeiten der Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie

Peter Unger

Gegenstand dieses Artikels ist weniger der materielle Gehalt des § 108e EStG - hierzu wurde bereits mehrfach Stellung genommen- als vielmehr die verfahrensrechtliche Komponente dieser Norm. Bei näherer, insbesondere historischer, Analyse lassen sich diesbezüglich relevante Spuren von der seinerzeitigen Investitionsprämie bis zur jüngsten Novellierung der gesetzlichen Regelung der Investitionszuwachsprämie durch das StReformG 2005nachweisen. Warum es nicht einerlei ist und insbesondere für die beratenden Berufe überdies äußerst praxisrelevant, ob und wann zur Erlangung jener Prämie ein Verzeichnis oder doch eine Beilage einzureichen ist, soll die folgende Untersuchung zeigen.

Die von Giesinger eingeleitete und vom UFS sowie vom BMF prompt aufgegriffene Thematik ist jene des (noch) rechtzeitigen Einbringens eines nach § 108e Abs. 4 EStG verlangten Verzeichnisses zur Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie sowie der Folgen einer Verspätung. Obwohl Giesinger im Ansatz Recht zu geben ist, erscheinen die gewählten Argumente - insbesondere im Hinblick auf die Reaktionen des BMF - als noch nicht ausdiskutiert, weshalb der Problembereich vermehrt auf seine Grundlagen und seinen Hintergrund hin untersucht werden s...

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