Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 2004, Seite 55

Getränkesteuer Wien

Ausgehend von dem in § 5 Wiener Getränkesteuerverordnung normierten Erklärungszeitraum muss der Abgabenbescheid, um den Anforderungen des § 146 Abs. 2 WAO zu entsprechen, jedenfalls eine Aufschlüsselung nach Erklärungsperioden und die Bemessungsgrundlage enthalten. - (§ 146 Abs. 2 WAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...