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SWK 25, 1. September 2004, Seite 124

UCITS III - Neue Veranlagungsmöglichkeiten für Investmentfonds

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Robert Wauschek

Am wurde eine neue EU-Richtlinie betreffend OGAW (die so genannten Produkt-) sowie die Organisations-Richtlinien - bekannt als UCITS III) vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union beschlossen. Die Implementierung dieser beiden Richtlinien in die österreichische Gesetzgebung wurde am im Rahmen des 80. Bundesgesetzes vorgenommen. Mit diesem Tag wurden das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz 1993, das Kapitalmarktgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz sowie das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert und das Bundesgesetz über Immobilienfonds erlassen.

Die Umsetzung der EU-Richtlinien in das österreichische Recht erfolgte fast zur Gänze. Als wesentliche Ausnahme kann hier genannt werden, dass eine Kapitalanlagegesellschaft nach wie vor keine Depotverwaltung von Fondsanteilen übernehmen darf. Hier wird von Seiten des Gesetzgebers argumentiert, dass durch die Nicht-Zulassung der Depotverwaltung dem Anlegerschutz besser entsprochen werden kann.

Die in den oben genannten Gesetzen erfolgten Änderungen traten mit den wesentlichen Bestimmungen am in Kraft, wobei folgende Übergangsregel...

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