Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 2004, Seite 757

Zinsenabzug bei Beteiligungsveräußerung

Abgrenzung abzugsfähiger gegenüber nichtabzugsfähigen Fremdfinanzierungszinsen

Rudolf Krickl und Ernst Biebl

Gemäß dem Steuerreformgesetz 2005soll in § 11 Abs. 1 Z 4 i. V. m. § 12 Abs. 2 KStG die generelle Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungszinsen im Zusammenhang mit zum Betriebsvermögen gehörenden Kapitalbeteiligungen normiert werden. Damit scheint die langjährige Diskussion um die korrekte Zuordnung von steuerpflichtigen sowie steuerfreien Einkünften und den sich daraus ergebenden Fremdkapitalzinsenabzug beendet. Da jedoch für gegenwärtige Veranlagungszeiträume sowie für Vorjahre - insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen - diese Thematik noch von erheblichem Interesse sein wird, sollen im Folgenden die bestehenden Meinungen sowie ein eigener Lösungsansatz dargestellt werden.

I. Ausgangssituation

Nach dem VfGH-Erkenntnis aus dem Jahre 1998 war klar, dass Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Beteiligung im Falle der Veräußerung dieser Beteiligung bei der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses zu berücksichtigen sind. Die dabei anzuwendende Vorgehensweise führte jedoch zu einer kontroversiellen Diskussion in der Literatur.

Der Schuldzinsenabzug hat grundsätzlich Wirkung für alle fremdfinanzierten inländischen Beteiligungen, bei welchen das Ergebnis aus der Veräußerung (G...

Daten werden geladen...