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Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes
Das Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird (BGBl. I Nr. 92/2004, stellt die EU-Konformität des EnAbgVergG her. Die Änderung ist auf Grund der Beihilfenentscheidung der Europäischen Kommission vom , C 33/2003 - CR 33/03, notwendig geworden. Vorgesehen ist eine Anhebung der Vergütungsgrenze auf 0, 5 % des Nettoproduktionswertes ab 2004. Auch Heizöle und Flüssiggas sind künftig in die Energieabgabenvergütung einzubeziehen. Weiters werden für die Jahre 2002 und 2003 höhere Selbstbehalte eingeführt.