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SWK 25, 1. September 2004, Seite 129

Zukunftssicherungsmaßnahmen und Bezugsumwandlung

Widerspricht neues VwGH-Erkenntnis steuerlicher Verwaltungspraxis?

Alfred Shubshizky

Der Senat 8 des VwGH hat sich kürzlich mit der Frage der Anwendung der Beitragsbefreiungsbestimmung des § 49 Abs. 3 Z 18 lit. a ASVG bei einer Bezugsumwandlung zugunsten einer Einzahlung in eine Direktversicherung beschäftigt. Die Aussagen dieses Erkenntnisses geben Anlass, sich genauer mit diesem Thema auseinander zu setzen und insbesondere die steuerliche Rechtslage und Verwaltungspraxis in Frage zu stellen.

1. Die Begünstigung des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG

Zukunftssicherungsmaßnahmen des Arbeitgebers sind gem. § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG bis zu einem Betrag von jährlich 300,00 € je Arbeitnehmer (Freibetrag) steuerfrei. Diese Begünstigung schlägt auf die (steuerlichen) Lohnnebenkosten durch.

Unter Zukunftssicherung sind Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen zu verstehen, die dazu dienen, Arbeitnehmer oder diesen nahe stehende Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Arbeitnehmers abzusichern. Voraussetzung für eine Zukunftssicherung ist daher eine entsprechende Risikokomponente oder eine Altersvorsorge. Weiters muss die Zukunftssicherung allen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern angeboten werden, wobei die Gruppenabgrenzung nach betriebsbezogenen Merkmalen erfolgen muss.

Das Budgetbe...

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