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USt bei ärztlichen Gutachten
Neuerliche Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000
(BMF) - Die Umsatzsteuerrichtlinien werden betreffend ärztliche Gutachten geändert. Die Rz. 946 erhält wieder die Fassung vor dem .
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden.
Rz. 946 lautet:
Rz. 946
Auch die Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen und die Erstattung von ärztlichen Gutachten gehört zur Berufstätigkeit als Arzt (§ 2 Abs. 3 ÄrzteG). Die Steuerbefreiung geht nicht dadurch verloren, dass der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens von einem Dritten erteilt wird (z. B. Gutachten über den Gesundheitszustand im Zusammenhang mit einer Versicherungsleistung).
Medizinische Leistungen sind jedoch nicht von der Steuerbefreiung umfasst, wenn sie nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen (). Die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 kommt daher nicht zur Anwendung:
- auf die auf biologische Untersuchungen gestützte Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft (EuGH Rs. C-384/98);
- auf die ärztliche Untersuchung über di...