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Bildschirmarbeitsbrille
Bildschirmarbeitsbrille (§ 4 Abs. 4, § 15 EStG)
Werden vom Arbeitgeber die Kosten einer speziellen Bildschirmarbeitsbrille ersetzt, dann sind diese Ausgaben Betriebsausgaben und führen beim Arbeitnehmer zu keinem Vorteil aus dem Dienstverhältnis, wenn diese Brille auf Grund einer Augenuntersuchung notwendig ist (dt. in BB 2000, S. 757).