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Verfahren: Wiederaufnahme
•Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist maßgeblich, ob (beispielsweise) ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter im Verfahren über die Festsetzung von Einkommen- und Umsatzsteuer bekannt war und nicht, ob dieses in einem Bewertungsverfahren oder im Zusammenhang mit der grundbücherlichen Eintragung des Eigentumsrechtes des Vermieters dem Finanzamt bekannt geworden ist. – (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)
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