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Kinderdorf: Vorsteuerabzug?
•Einem gemeinnützigen Verein (Kinderdorf) steht für die Aufwendungen im Zusammenhang mit einer „Weihnachtsaussendung" einschließlich eines beigelegten Kalenders mit Motiven des Kinderdorfes kein Vorsteuerabzug zu, zumal auch die Einnahmen (private Spenden) nicht dem Unternehmensbereich zugeordnet wurden. – (§ 12 Abs. 1 UStG 1972), (Abweisung)
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