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Anwendungsbereich der Zuzugsbegünstigung erweitert
(SWK) – Die Vorschrift des § 103 EStG hat in den letzten Jahren eine wechselhafte Entwicklung durchgemacht: Im Jahr 1992 wurde der Anwendungsbereich dieser Vorschrift auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient, erweitert. Kurz danach – mit der Steuerreform 1993 – wurde der Großteil des § 103 EStG gestrichen. Die jüngst beschlossenen Änderungen des Einkommensteuergesetzes haben § 103 EStG wiederum erweitert: Nunmehr können auch Personen, deren Zuzug der Förderung der Kunst dient, in den Genuss der Begünstigung kommen. Univ.-Prof. Dr. Michael Lang beschreibt in der im August erscheinenden Ausgabe der Fachzeitschrift „Steuer und Wirtschaft International" (SWI) die Voraussetzungen für die Anwendung des § 103 EStG näher.