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SWK 20, 15. Juli 2000, Seite 115

Einschränkung der Halbsatz- und Endbesteuerung auf Gewinnanteile aus inländischen Körperschaften gemeinschaftsrechtswidrig?

Thomas Keppert

Wie allgemein bekannt, hat der Berufungssenat V der Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ und Burgenland am ein Vorabentscheidungsersuchen betreffend der möglichen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Beschränkung der Halbsatz- und Endbesteuerung von Gewinnanteilen (Dividenden) auf solche aus inländischen Körperschaften an den EuGH gerichtet. Die gemeinschaftsrechtlichen Bedenken des Berufungssenats gingen dabei von einem Verstoß gegen die im Primärrecht verankerte Kapitalverkehrsfreiheit aus.

Im Vorfeld dieses Verfahrens ist am das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-35/98 (Verkooijen) ergangen. In dem diesem Urteil zu Grunde liegenden Ausgangsrechtsstreit stellte sich die Frage, ob die Kapitalverkehrsfreiheit des Gemeinschaftsrechts es einem Mitgliedstaat verbietet, eine nationale Bestimmung über die Einkommensteuerfreiheit von Dividenden auf Dividenden von Gesellschaften zu beschränken, die nur in dem entsprechenden Staat ansässig sind. Der EuGH hat nunmehr entschieden, dass die Kapitalverkehrsfreiheit des Gemeinschaftsrechts einer derartigen nationalen Bestimmung entgegensteht.

Der Sachverhalt in der Rechtssache Verkooijen ist dem des anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens des Beru...

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