Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Scheingeschäft
•Wird im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines Scheingeschäftes ein verdecktes Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung als maßgebend erachtet, erfordert dies aber jedenfalls nachvollziehbare Feststellungen, welcher Rechtsnatur dieses verdeckte Rechtsgeschäft sein soll. – (§ 23 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()