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SWK 27, 20. September 2000, Seite 96
Abfallgebühren Vbg.
•Zurückweisung einer Vorstellung i. A. einer Mahngebühr betreffend Abfallgebühren. – (§ 95 Vorarlberger Abgabenverfahrensgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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