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Geplante Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung
Kritische Anmerkungen zu den vorgesehenen Reformen
Das von der Regierung geplante und hinsichtlich seiner Zielsetzung nicht zu beanstandende Programm zur Sicherung eines Null-Defizits bis spätestens 2002 enthält u. a. auch einige Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Wegen des Missbrauchs der Steuergesetze als Spielwiese für die Verfolgung wirtschaftspolitischer und sozialpolitischer Ziele ist in diesem Bereich ein nahezu chaotischer Regelungswirrwarr entstanden, der durch zahlreiche interventionistische Eingriffe im Rahmen der Steuerreform 2000 zuletzt sogar noch verschärft wurde. Die nun vorgeschlagenen einnahmenseitigen Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung sollen laut Aussage des Finanzministers gleichzeitig dazu dienen, das Steuersystem künftig von Grund auf zu vereinfachen und leistungsorientierter zu gestalten. Dass die von der Regierung nun vorgeschlagenen Schritte zunächst geradezu das Gegenteil bewirken, soll in der Folge anhand einiger Beispiele dargelegt werden.
1. Streichung des Investitionsfreibetrages
Zunächst gedenkt die Regierung, den Investitionsfreibetrag gemäß § 10 EStG von derzeit 9% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern zur Gänze zu streichen. Diese Maßnahme ist aus...