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SWK 27, 20. September 2000, Seite S 678

Zur wirtschaftlichen Überwälzung von gezahlten Getränkesteuerbeträgen

Können Vermerke auf Preislisten eine stattgefundene Kostenüberwälzung bezeugen?

Johann Hollik

Die Abgabenrückzahlungs-Einschränkungsgesetze der Bundesländer sollten Ansprüche auf Erstattung gezahlter Getränkesteuerbeträge auf Fälle einer nicht stattgefundenen Kostenüberwälzung an die Abnehmer herbeiführen. Begriff und Umfang eines solchen Tatbestandes wurden dabei nicht umschrieben. Kostenrechnung und Preisbildung sind Vorgänge wirtschaftlicher Überlegungen, welche einer Dokumentation in den Buchhaltungsunterlagen eines Betriebes nicht zugänglich sind und rückwirkend auch nicht herbeigeführt werden können. In welchem Umfang eine einzelne der vielen unterschiedlichen Kostenarten bei einem einzelnen Veräußerungsvorgang vor mehreren Jahren konkret erfolgt wäre, ist nun die Ermittlungsaufgabe betriebswirtschaftlich nicht geschulter Gemeindeorgane.

Der ungenaue Gesetzestext der kürzlich kundgemachten LAO-Novellen und der Umstand, dass deren Zielsetzung erkennbar durch das EuGH-Urteil Rs. C-437/97 v. initiiert und darauf gerichtet ist, die rückwirkende Auswirkung zumindest erheblich zu erschweren, dürfte neuerlich eine Vielzahl von Rechtsmitteln auslösen.

Trotz des bestehenden Vereitelungsverbotes der Auswirkungen von EuGH-Urteilen (siehe dazu Zorn/Fraberger in SWK-Heft 22/1999, S...

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