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SWK 27, 20. September 2000, Seite R 92
Ankündigungsabgabe Wien
•Befreiung von der Ankündigungsabgabe – (§ 3 Abs. 1 Wiener Abkündigungsabgabegesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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