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SWK 27, 20. September 2000, Seite 95

Einbehaltene Lohnsteuer

Wird auf den vom Steuerpflichtigen vorgelegten Monatsbezugszetteln eine Lohnsteuer von insgesamt 7.839,70 S ausgewiesen, während das Finanzamt von einer einbehaltenen Lohnsteuer von 7.764,30 S ausgeht, hat die Behörde auf diesen Umstand einzugehen, widrigenfalls ein Verfahrensfehler vorliegt. – (§ 84 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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