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Einbehaltene Lohnsteuer
•Wird auf den vom Steuerpflichtigen vorgelegten Monatsbezugszetteln eine Lohnsteuer von insgesamt 7.839,70 S ausgewiesen, während das Finanzamt von einer einbehaltenen Lohnsteuer von 7.764,30 S ausgeht, hat die Behörde auf diesen Umstand einzugehen, widrigenfalls ein Verfahrensfehler vorliegt. – (§ 84 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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