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SWK 27, 20. September 2000, Seite 96

Liebhabereibeurteilung

Die Frage, ob eine bestimmte Bewirtschaftungsart geändert oder beibehalten wurde –
i. Z. m. einer möglichen Liebhabereibeurteilung –, ist anhand eines von vornherein erstellten Planes zu beurteilen.
– (§ 2 Abs. 2 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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