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SWK 27, 20. September 2000, Seite 92

Ankündigungsabgabe Ktn.

Ankündigungen in oder an Sportanlagen (hier: Tennisplatz), die sich außerhalb geschlossener Räume befinden, sind von der Ankündigungsabgabepflicht erfasst. – (§ 2 Knt.
AnkAbgG 1983), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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