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SWK 27, 20. September 2000, Seite 670

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Gegenleistung bei Einbringungen:

UmS 4/27/00: Können zwei zu je 50% an der X-GmbH Beteiligte ihre je 25%igen Anteile an der Y-GmbH unter Verzicht auf eine Anteilsgewährung i. S. d. § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG einbringen?

Antwort: Ja, aber nicht im Rahmen des § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG, da die Ausnahmeregelung für den Sachverhalt nicht anwendbar ist. Es kann aber im Einbringungsvertrag die Ausnahmeregelung des § 19 Abs. 2 Z 2 UmgrStG angesprochen werden, nach der der oder die Altgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft dem oder den Einbringenden Teile ihrer Anteile abtreten. Im konkreten Fall führt diese Vereinbarung letztlich zu keiner Änderung der Beteiligungsverhältnisse, da die Einbringenden gleichzeitig die Gesellschafter der übernehmenden GmbH sind und auf Grund der Gleichwertigkeit der eingebrachten Anteile die gegenseitige Anteilsabtretung zum gleichen Beteiligungsstand wie vor der Abtretung führt.

UmS 5/27/00: Kann anlässlich der Einbringung durch einen an der übernehmenden GmbH nicht Beteiligten unter Verzicht auf die Gewährung neuer Anteile gemäß § 19 Abs. 2 Z 2 UmgrStG vereinbart werden, dass nur ein Gesellschafter der übernehmenden GmbH einen Teil seiner Anteile an den Einbringenden abtritt?

Antwort: Zu den Anwendungsvoraussetzungen des § 12 UmgrStG gehört u. a. das Einhalt...

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