zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 27, 20. September 2000, Seite S 668

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen

Stiften einer Liegenschaft unter dem Vorbehalt eines Wohnungsrechtes

Das Stiften einer Liegenschaft unter dem Vorbehalt eines Wohnungsrechtes wird steuerlich insofern unterschiedlich behandelt, als der Vorbehalt einkommensteuerrechtlich ein von der Stiftung ausgenommenes Recht darstellt, das nicht als Vorteilsgewährung an den Stifter i. S. d. § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 gewertet wird, während grunderwerbsteuerrechtlich in dem Vorbehalt eine Gegenleistung erblickt wird, bei der die Steuer nicht in Form eines Zuschlages zur Schenkungssteuer, sondern eben von der Gegenleistung berechnet wird. Es liegt in einem solchen Fall nämlich kein unentgeltlicher, sondern ein entgeltlicher Grundstückserwerb vor. Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer findet sich nicht im Stiftungsgesetz, sondern im Grunderwerbsteuergesetz. (

Versorgungsbetriebeverbund i. S. d. § 2 Abs. 4 KStG, Investitionsfreibetrag und Vollorganschaft

1. Es bestehen keine Bedenken, wenn das Finanzamt einen Versorgungsbetriebeverbund i. S. d. § 2 Abs. 4 KStG 1988 auch dann als gegeben anerkennt, wenn die Betriebe nicht unmittelbar von der der Körperschaft des öffentlichen Rechts gehörenden Kapitalgesellsc...

Daten werden geladen...