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Versorgungsbetriebeverbund i. S. d. § 2 Abs. 4 KStG, Investitionsfreibetrag und Vollorganschaft
1. Es bestehen keine Bedenken, wenn das Finanzamt einen Versorgungsbetriebeverbund i. S. d. § 2 Abs. 4 KStG 1988 auch dann als gegeben anerkennt, wenn die Betriebe nicht unmittelbar von der der Körperschaft des öffentlichen Rechts gehörenden Kapitalgesellschaft, sondern mittelbar über von dieser Kapitalgesellschaft gehaltenen 100%igen Kommanditanteilen geführt werden.
2. Macht eine Mitunternehmerschaft den Investitionsfreibetrag i. S. d. § 10 EStG 1988 geltend und entsteht ein Schwebeverlust i. S. d. § 10 Abs. 8 leg. cit., ist dieser gegen die nächstfolgenden Gewinne dieser Mitunternehmerschaft zu verrechnen. Eine Verrechnung im Rahmen der die 100%igen Mitunternehmeranteile haltenden Kapitalgesellschaft mit Gewinnen aus anderen Mitunternehmeranteilen kommt nicht in Betracht.
3. Voraussetzung für das Vorliegen einer Vollorganschaft i. S. d. § 9 KStG 1988 ist, dass der Organträger und das Organ zu den in dieser Bestimmung aufgezählten Körperschaften gehören. Liegt dies vor, muss eine dienende Stellung der Tochtergesellschaft vorliegen, die die wirtschaftliche Eingliederung sicherstellt. Das BMF hat sich der äußerst restriktiven Judikaturmeinung des VwGH (, 96/13/0090), dass auch bei starker konzernleitender Funktion das Vorliegen e...