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Stiften einer Liegenschaft unter dem Vorbehalt eines Wohnungsrechtes
Das Stiften einer Liegenschaft unter dem Vorbehalt eines Wohnungsrechtes wird steuerlich insofern unterschiedlich behandelt, als der Vorbehalt einkommensteuerrechtlich ein von der Stiftung ausgenommenes Recht darstellt, das nicht als Vorteilsgewährung an den Stifter i. S. d. § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 gewertet wird, während grunderwerbsteuerrechtlich in dem Vorbehalt eine Gegenleistung erblickt wird, bei der die Steuer nicht in Form eines Zuschlages zur Schenkungssteuer, sondern eben von der Gegenleistung berechnet wird. Es liegt in einem solchen Fall nämlich kein unentgeltlicher, sondern ein entgeltlicher Grundstückserwerb vor. Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer findet sich nicht im Stiftungsgesetz, sondern im Grunderwerbsteuergesetz. (