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SWK 27, 20. September 2000, Seite 663

Rückstellung für Provisionen

Handels- und steuerrechtliche Beurteilung von Provisionsrückstellungen

Wolfgang Grohmann

Provisionen für Verkaufsgeschäfte, welche durch eigene oder fremde Vertreter vermittelt wurden, sind im Jahresabschluss zu berücksichtigen, wenn der Anspruch des Vertreters verwirklicht wurde. Im folgenden Beitrag soll der Zeitpunkt der Berücksichtigung des Aufwandes für die Vermittlungsprovisionen aus handels- und steuerrechtlicher Sicht beurteilt werden.

1. Ausgangslage und Problemstellung

Werden Verkaufsgeschäfte von eigenen oder fremden Vertretern angebahnt und dem Unternehmer, welcher die Lieferung oder Leistung erbringen soll, zugeführt, so gebührt dem Vermittler i. d. R. für die von ihm erbrachte Leistung eine Vermittlungsprovision. Höhe und Zeitpunkt des Anspruches hängen primär von den zwischen dem Vermittler und dem die Vermittlungsleistung empfangenden Unternehmer abgeschlossenen Vereinbarungen ab.

Wurden keine Individualvereinbarungen getroffen, ist der Anspruch nach den allgemeinen Bestimmungen, hier im Wesentlichen nach dem Angestelltengesetz (AngG) bei eigenen Vertretern bzw. dem Handelsvertretergesetz (HVertrG) bei fremden Vertretern, zu beurteilen.

In diesem Beitrag soll geklärt werden, zu welchem Zeitpunkt Provisionen für rechtsverbindlich zustande gekommene Verkaufsgeschäfte im Jahresabschluss berücksichtigt werden m...

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