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Verbindlichkeit
•Nimmt ein Abgabepflichtiger eine Verbindlichkeit in die persönliche Vermögensteuererklärung auf, spricht dies gegen eine (später behauptete) betrieblich veranlasste Schuld und Aufnahme in die Bücher als Verbindlichkeit. – (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)
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