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SWK 23, 15. August 2000, Seite 73

Er- und Ablebensversicherung

„Zwischenzahlungen" aus einer Er- und Ablebensversicherung bei Weiterlaufen des Vertrages stellen keine Rückvergütung von Prämien dar. – (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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