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SWK 23, 15. August 2000, Seite 76

Familienbeihilfe: Rückforderung

Betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen ist dann nicht von einem Vorliegen eines Pflegschaftsverhältnisses i. S. d. § 2 Abs. 3 lit. d FLAG auszugehen, wenn sich das Kind während des überwiegenden Teiles des Jahres in Internatspflege befindet. – (§ 2 Abs. 3 lit. a FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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