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GmbH & Co KG; Kommanditanteil mit Sonderbetriebsvermögen
Der Missbrauch i. Z. m. der Zurückbehaltung eines Zwerganteils wird in einer Erledigung des BMF angesprochen (, SWK-Heft 6/1991, Seite A I 108). Verbleiben dem Vater nach unentgeltlicher Übertragung von Kommanditanteilen an seine Söhne noch 5% und weiters das ganze Sonderbetriebsvermögen, ist ein Missbrauch auszuschließen, wenn diese Maßnahme darauf abzielt, die Übergabe des restlichen Kommanditanteils samt Sonderbetriebsvermögen im Erbweg vorzubereiten.
Ein Gesellschafter einer KG oder GmbH & Co KG kann nur dann Sonderbetriebsvermögen haben, wenn die Gesellschaft betrieblich tätig ist. Verwaltet diese auf Dauer nur mehr eigene Liegenschaften nach Art einer vermögensverwaltenden Tätigkeit, erzielt sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (die GmbH zufolge § 7 Abs. 3 KStG 1988 Einkünfte aus Gewerbebetrieb); in diesem Fall ist Sonderbetriebsvermögen nicht möglich. (