zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 2000, Seite S 614

GmbH & Co KG; Kommanditanteil mit Sonderbetriebsvermögen

Der Missbrauch i. Z. m. der Zurückbehaltung eines Zwerganteils wird in einer Erledigung des BMF angesprochen (, SWK-Heft 6/1991, Seite A I 108). Verbleiben dem Vater nach unentgeltlicher Übertragung von Kommanditanteilen an seine Söhne noch 5% und weiters das ganze Sonderbetriebsvermögen, ist ein Missbrauch auszuschließen, wenn diese Maßnahme darauf abzielt, die Übergabe des restlichen Kommanditanteils samt Sonderbetriebsvermögen im Erbweg vorzubereiten.

Ein Gesellschafter einer KG oder GmbH & Co KG kann nur dann Sonderbetriebsvermögen haben, wenn die Gesellschaft betrieblich tätig ist. Verwaltet diese auf Dauer nur mehr eigene Liegenschaften nach Art einer vermögensverwaltenden Tätigkeit, erzielt sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (die GmbH zufolge § 7 Abs. 3 KStG 1988 Einkünfte aus Gewerbebetrieb); in diesem Fall ist Sonderbetriebsvermögen nicht möglich. (

Daten werden geladen...