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SWK 23, 15. August 2000, Seite 85

Eigenleistungen als Anschaffungsnebenkosten von immateriellen Vermögensgegenständen

Auch vorperiodische Anschaffungsnebenkosten sind aktivierungspflichtig

Christoph Fröhlich

Ein Unternehmen ordert im Oktober 1999 bei einer EDV-Firma ein Softwarepaket, das individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt werden soll. Es wird ein fixer Kaufpreis in Höhe von 4,000.000 S vereinbart. Bei der Bedarfsermittlung, der Auftragsausschreibung und der Lieferantenauswahl sind dem Unternehmen eigene Aufwendungen in Höhe von 500.000 S entstanden. Darüber hinaus ist es notwendig, dass eigene Mitarbeiter bei der Entwicklung des Softwarepakets mitarbeiten. Dies betrifft insbesondere die Ausarbeitung eines Feinpflichtenhefts sowie die Integration des Softwarepakets in das bestehende Datenverarbeitungskonzept des Unternehmens. Diese Eigenleistungen fallen erst im Dezember 1999 an, nachdem der Entwicklungsauftrag an die EDV-Firma vergeben wurde, und betragen 1,000.000 S. Die Anzahl der Mitarbeiterstunden, die für die genannten Eigenleistungen angefallen sind, ist aus den Arbeitsaufzeichnungen genau ersichtlich, das heißt, die Aufwendungen können dem Softwarepaket einzeln zugeordnet werden. Die Software wird im Februar 2000 fertig gestellt und geliefert.

1. Handelsrecht

Bei der handelsrechtlichen Bilanzierung des oben beschriebenen Sachverhalts stellt sich die Frage...

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