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SWK 23, 15. August 2000, Seite 123

Schenkungssteuerbefreiung ­ Fallstricke und Verfassungsbedenken

Rechtsanwälte sehen Ungerechtigkeit für „brave" Steuerzahler

(apa) – Wer seinen Kindern, Enkeln oder anderen Leuten sein Sparbuch schenken will, der sollte es jetzt tun. Denn seit Anfang Juli gilt eine befristete Befreiung von der Schenkungssteuer für diesen Bereich. Juristen sehen allerdings einige „Fallstricke" bei dieser Regelung, außerdem gibt es Verfassungsbedenken. Die Oö. Rechtsanwaltskammer sprach in diesem Zusammenhang von einer groben Ungerechtigkeit für „brave" Steuerzahler.

Die Schenkungssteuer lag bisher – je nach dem, ob es sich um Verwandte oder „Fremde" handelte, und je nach Höhe der Beträge – zwischen zwei und 26 Prozent, bei besonders großen Summen sogar noch deutlich darüber. Nun trat eine Novelle zum Schenkungssteuergesetz in Kraft (siehe SWK-Heft 18/2000, Seite T 103 f.). Sie sieht unter anderem vor, dass Sparbücher – egal wie hoch die Einlage ist – von der Schenkungssteuer befreit sind. Diese Regelung gilt aber nur bis zum . „Wer also jemandem ein Sparbuch schenken will, der sollte es jetzt tun und diese Schenkung auch entsprechend dokumentieren", rät Herwig Anderle, der Sprecher der Oö. Rechtsanwaltskammer.

Steuerbefreiung gilt nicht für Bargeld und Aktien

Die befristete Steuerbefreiung gilt aber nicht für di...

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