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SWK 23, 15. August 2000, Seite R 73
Ausfuhrerstattung: Sanktionsbetrag
•Vorschreibung eines Sanktionsbetrages – (§ 2 Abs. 1 Ausfuhrerstattungsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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