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SWK 23, 15. August 2000, Seite 123

Werbeverbot für Wirtschaftstreuhänder fällt endgültig

Steuerberater können ihre Kanzlei uneingeschränkt bewerben

(apa) – Das Werbeverbot für Wirtschaftstreuhänder ist nun endgültig gefallen. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder verzichtet auf eine Neuregelung des Werbeverbotes. Damit dürfen Steuerberater in Österreich ihre Kanzleien praktisch uneingeschränkt bewerben. Die Wirtschaftstreuhänder sind damit die erste Berufsständevertretung, die sich von einem bestehenden Werbeverbot trennt, betont der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner.

Die Werbeverbotsrichtlinie ist bereits am aus dem Wirtschaftstreuhänder-Berufsgesetz gefallen. In der Folge lag es an der Kammer, im Rahmen der Berufsausübungsrichtlinien neuerlich ein Werbeverbot vorzusehen. Für Hübner wäre eine Fortsetzung des Werbeverbotes nicht mehr zeitgemäß und hätte gegenüber Unternehmensberatern und gewerblichen Buchhaltern zu einem zunehmenden Wettbewerbsnachteil geführt.

Hübner rechnet in Zukunft nicht mit einem massiven Einsatz in den klassischen Werbemedien, wie TV, Radio, Anzeigen oder Plakate. Der Trend gehe eher zu einem verstärkten Kanzleimarketing.

In Österreich gibt es 5.600 Wirtschaftstreuhänder und 400 selbständige Buchhalter. Der Umsatz der österreichischen Wirtschaftstreuhänder betrug im V...

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