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EuGH-Verfahren zur Getränkesteuer
Zum EuGH-Verfahren betreffend Getränkesteuer wurde bereits mehrmals berichtet. Die EU-Kommission hat dazu bekanntlich in einer Stellungnahme an den EuGH die Ansicht vertreten, daß die Getränkesteuer zwar allgemein keine „umsatzsteuerähnliche" Abgabe sei (kein Verstoß gegen die 6. USt-RL), aber die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke gegen die sogenannte „Verbrauchsteuerrichtlinie" verstoße. Der EuGH ist selbstverständlich an diese Stellungnahme in keiner Weise gebunden.
Die für den geplante Eröffnung der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH wurde zwischenzeitlich infolge Erkrankung des Berichterstatters auf den verschoben.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen weist der Fachsenat darauf hin, daß aus einer eröffneten mündlichen Verhandlung keinerlei Tendenzen der künftigen Entscheidung des EuGH abgeleitet werden können. Die mündliche Verhandlung dient lediglich weiteren Darlegungen der Verfahrensparteien sowie der Beantwortung allfälliger Fragen des Gerichtshofs und wird nach Abschluß dieser Darlegungen bzw. Erörterungen vertagt. Die Fortsetzung und der Abschluß der mündlichen Verhandlung erfolgt etwa 2 bis 3 Monate später mit der öffentlichen Verlesung der Schlußanträge des Gene...